Spruch Der Revision wird zum Teil Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 390.015,27 samt 4 % Zinsen aus S 52.065,33 vom 1.1.1995 bis 31.1.1995, aus S 105.809,53 vom 1.2. bis 28.2.1995,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zum Teil berechtigt. Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens sind teils nicht gegeben (§ 510 Abs 3 ZPO), teils - im Hinblick auf die Abänderung durch das Revisionsgericht - unerheblich. Die in einem Kollektivvertrag, einer Betriebs…