JudikaturJustizRS0027787

RS0027787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Was dem Geschädigten im Rahmen der Schadensminderungspflicht zumutbar ist, bestimmt sich nach den Interessen beider Teile und den Grundsätzen des redlichen Verkehrs. Es kommt daher wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an.

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