JudikaturJustizRS0027553

RS0027553 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Die Übertretung einer Schutznorm macht nur insofern für den durch die Übertretung verursachten Schaden haftbar, als durch die Schutznorm gerade dieser Schaden verhindert werden sollte.

Entscheidungen
93