Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.210,66 EUR (darin 535,11 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die K lägerin erlitt dadurch einen Schaden, dass eine für sie bestimmte Zahlung ihres damaligen Prozessgegners nicht auf ein Fremdgeldkonto (Anderkonto), sondern auf das persönliche Kanzleikonto ihres ehemaligen Rechtsvertreters gebucht, von diesem für eigene Zwecke verbra…
Rechtliche Beurteilung [7] Entgegen diesem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch ist die Revision der Klägerin zulässig , weil das Berufungsgericht ihr Vorbringen gegen ihren erklärten Willen auslegte (RS0042828 [T30]) und bei richtigem Verständnis eine nähere Auseinandersetzung mit dem Schutzzweck der allg…