Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in Ansehung eines Zuspruchs von 11.635,03 EUR sA, der Feststellung der Haftung der beklagten Partei zu 50 % und der Abweisung eines Mehrbegehrens von 4.115,99 EUR sA als unbekämpft unberührt bleiben, werden im Übrigen aufgehob…
Text Begründung: Beide Streitteile befuhren am 10. April 2003 im Schigebiet von Ischgl eine übersichtliche, annähernd gleichmäßig mit etwa 40 % geneigte, präparierte Schipiste. Der Kläger und seine Lebensgefährtin fuhren am linken Rand der Piste talwärts, wobei der Kläger knapp hinter seiner Lebensgefähr…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers, mit der er den Ersatz seines Gesamtschadens sowie die Feststellung der gänzlichen Haftung des Beklagten für zukünftige Schäden anstrebt, ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulassungsausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) z…