JudikaturJustizRS0022844

RS0022844 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2023

Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind; andernfalls würde man die Prinzipien des Schadenersatzrechtes verlassen und den Geschädigten nicht nur den ihm gebührenden Ausgleich für den erlittenen Schaden zuerkennen; es würde vielmehr eine Bereicherung des Geschädigten auf Kosten des Schädigers eintreten.

Entscheidungen
33