Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 16.079,40 (darin S 2.679,90 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Wohnbaugenossenschaft beauftragte die Beklagte am 11. Juli 1979 mit der Ausführung der Zimmermannsarbeiten beim Bau der Wohnhausanlage und Mehrzweckhalle in Theresienfeld. Dem Werkvertrag lag das Anbot mit dem Leistungsverzeichnis zugrunde, wonach alle auszuführend…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist nicht berechtigt. Die klagende Partei verkennt, daß zunächst ihr der Beweis obliegt, daß die Beklagte die vertragliche (oder eine gesetzliche) Verbindlichkeit verletzte und erst dann die Beklagte nachzuweisen hätte, daß dies ohne ihr Verschulden geschah. Der Glä…