Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerber sind schuldig, dem gesetzlichen Erben Dr. F*****, vertreten durch Mag. Dr. Christian Janda, Rechtsanwalt in Kremsmünster, dessen mit 1.537,66 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten 256,27 EUR USt)…
Text Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Urfahr Umgebung vom 15. Februar 2006 wurde zu GZ 8 P 169/06k 23 für J***** rechtskräftig ein Sachwalter zur Besorgung der Vermögensverwaltung und zur Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Gerichten bestellt. Punkt 3 des Bestellungsbeschlusses laute…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittig ist, dass das Testament, sollte dem Sachwalterbestellungsbeschluss eine Beschränkung auf die Testamentsformen des § 568 ABGB zu entnehmen sein, nicht den Forme…