JudikaturJustizRS0021335

RS0021335 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2021

Der ärztliche Behandlungsvertrag ist ein im Gesetz nicht näher typisiertes Vertragsverhältnis, auf Grund dessen der Arzt dem Patienten eine fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung, nicht aber einen bestimmten Erfolg schuldet.

Entscheidungen
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