JudikaturJustizRS0019950

RS0019950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Bei der Beurteilung, ob der Aufwand des Geschäftsführers ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren, überwiegenden Vorteil gereicht, ist von einer an der Verkehrsauffassung orientierten objektiven Bewertung auszugehen, die auf alle Interessen des Geschäftsherrn Bedacht nimmt.

Entscheidungen
17