Spruch I. Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen. II. Der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die hinsichtlich der rechtskräftigen Abweisung eines Teilbetrages von S 1.539.609,44 s.A. unberührt bleiben, werden im übrigen a…
Text Begründung: Der Kläger begehrt, die beklagte Partei zur Zahlung eines Betrages von S 2,441.005 s.A. mit der Begründung zu verpflichten, am 26. September 1978 als Pächter mit der beklagten Partei als Verpächterin einen Pachtvertrag über die Gstk 1*****0, 1***** und 1*****/ je EZ 1***** KG W***** zu…
Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist zunächst, daß der erkennende Senat in der in derselben Rechtssache im ersten Rechtsgang ergangenen Entscheidung vom 14. März 1990 2 Ob 571, 572/89 ausgesprochen hat, die Klage sei nicht verfristet. Die beklagte Partei habe sich auf Grund des ihr zustehenden Wahlrechts für die B…