JudikaturJustizRS0019294

RS0019294 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2012

Auf den Vertrag über die Garagierung von Kraftfahrzeugen in einer Parkgarage sind auch bei anonymer Einfahrt und Ausfahrt durch automatengesteuerte Schranken die Bestimmungen der §§ 970 ff ABGB anzuwenden, wenn deren Geltung nicht ausdrücklich im Garagierungsvertrag, der durch Entnahme des Parkscheins aus dem hiefür vorgesehenen Automaten zustande kommt, ausgeschlossen wird; die Abbedingung der Geltung der §§ 970 ff ABGB muß durch Aufdruck auf den Parkschein selbst - und nicht bloß durch einen Anschlag (§ 970 a ABGB) - erfolgen (siehe Akt).

Entscheidungen
4