Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Die Entscheidung des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß gegenüber der beklagten Partei festgestellt wird, daß der von dieser in der Vorstandssitzung vom 30.5.1994 ausgesprochene Vereinsausschluß des Klägers diesem gegenüber unwirksam …
Text Entscheidungsgründe: Der beklagte T***** Pensionistenbund ist ein Verein, dessen Funktionäre nach § 5 der Satzung Mitglieder der ÖVP sein müssen. Organe sind die Landeshauptversammlung, die Landesleitung, der Landesvorstand, der Aufsichtsrat und das Schiedsgericht. Dem Vorstand obliegt nach § 8 de…
Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß zur Frage, ob in dem Fall, daß die Satzungen eines Vereines vor dem Ausschluß eines seiner Mitglieder nicht dessen Anhörung vorsehen, dieses trotzdem vor dem Ausschlußbeschluß angehört werden muß, um seine Gegendarstellung abgeben zu können, keine Judikatur des Obersten Gerichtshof…