§ 7 Berechnung der Nutzfläche
§ 7 Berechnung der Nutzfläche — WEG 2002
§ 7 Berechnung der Nutzfläche — WEG 2002
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. I Nr. 70/2002
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2002
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40029891
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Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.