JudikaturJustizRS0017494

RS0017494 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2023

Ein aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft wirkt auch als Vorkaufsfall aufschiebend bedingt, sodass die Pflicht zum Einlösungsangebot für den Verpflichteten und die Einlösungsbefugnis des Berechtigten noch nicht bestehen, sondern erst mit Bedingungseintritt begründet werden.

Entscheidungen
13