JudikaturJustizRS0016361

RS0016361 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Januar 2020

Wirkung der Nichtigkeit zweiseitig verbindlicher Geschäfte ist lediglich die Verpflichtung jedes Vertragsteiles zur Rückstellung dessen, was er aus dem Vertrag zu seinem Vorteil erhalten hat (vgl 6 Ob 204/59). Falls eine Naturalrückstellung unter den gegebenen Umständen nicht in Betracht kommt, ist die Bereicherung herauszugeben.

Entscheidungen
15