JudikaturJustizRS0015158

RS0015158 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. April 2015

Nebenrechte, wie Pfandrechte und Bürgschaften erlöschen nicht im Fall einer Zession, sondern gehen auf den Zessionar über ( vgl Judikat Nr 247, Fußnote 6 ), wobei zum Übergang rechtsgeschäftlicher Pfandrechte allerdings noch eine sachenrechtliche Übertragung hinzutreten muss.

Entscheidungen
4