§ 8 1. Arten der Eintragung.
§ 8 1. Arten der Eintragung. — GBG 1955
§ 8 1. Arten der Eintragung. — GBG 1955
Verknüpfungen & Referenzen
Anmerkung
Weitere Eintragungen sind
1. Ab- und Zuschreibungen
2. Ersichtlichmachungen
3. (schlichte) Löschungen.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 39/1955
Inkrafttretungsdatum
11. Juni 1955
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12025524
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Die grundbücherlichen Eintragungen sind:
1. Einverleibungen (unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Intabulationen oder Extabulationen), die ohne weitere Rechtfertigung oder
2. Vormerkungen (bedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen – Pränotationen), die nur unter der Bedingung ihrer nachfolgenden Rechtfertigung die Erwerbung, Übertragung, Beschränkung oder Erlöschung bücherlicher Rechte bewirken, oder
3. bloße Anmerkungen.