Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagten Parteien sind schuldig, dem Kläger je zu einem Drittel die mit 24.974,24 S (darin 3.832,37 S USt und 1.980 S Barauslagen) bestimmten Kosten …
Text Entscheidungsgründe: Anlassexekution ist ein Zwangsversteigerungsverfahren des im Eigentum des Verpflichteten stehenden 1/4-Anteils an einer Baurechtseinlage, das vom Erstgericht mit Beschluss vom 7. 1. 1997 den betreibenden Parteien Mag. Kathrin G***** und der Erstbeklagten bewilligt wurde. Diese…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist berechtigt. Superädifikate sind Bauwerke, die auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt sind, dass sie nicht stets darauf bleiben sollen, sofern sie nicht Zugehör eines Baurechts sind (§ 435 ABGB). Als Zugehör des Baurechts gemäß § 6 Abs 1 BauRG geltende Bauwerke hin…