Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 13.036,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.185,15 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende "I*** Import-Export Großhandelsgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wien wurde am 30. Oktober 1981 vom Handelsgericht Wien protokolliert. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Import, Export sowie der Großhandel, vor allem mi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die geltend gemachten Aktenwidrigkeiten liegen nicht vor. Das Gericht zweiter Instanz hat zwar an mehreren Stellen die Parteien verwechselt; aus dem Zusammenhang ist aber zu erkennnen, wer jeweils gemeint war. Das gilt nicht nur für die Wiedergabe der Feststellunge…