Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 128.458,58 bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten S 6.095,33 Umsatzste…
Text Entscheidungsgründe: Die Firma W*** Gesellschaft mbH (im folgenden Gemeinschuldnerin) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 358 KG Möllersdorf. Diese Liegenschaft war mit einer Höchstbetragshypothek von S 10,2 Mill. zugunsten des Bankhauses F*** Co AG belastet. Der Kläger als Masseverwalter im Konk…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist berechtigt. Dem Kläger, der aus dem Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 358 KG Möllersdorf Rechte ableitet, obliegt der Beweis, daß dieser Vertrag abgeschlossen wurde (3 Ob 553/88, 5 Ob 305/81 ua). Die beklagte Partei führt zutreffend in ihrer Revision aus, daß…