JudikaturJustizRS0013600

RS0013600 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2019

Bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils sind die verbleibenden Miteigentümer an eine bisherige Gebrauchsregelung nur dann gebunden, wenn sie im Wege der Vertragsübernahme dem Eintritt des neuen Miteigentümers ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen (unter ausdrücklicher Ablehnung der Entscheidung RZ 1964,213 = MietSlg 16041/34).

Entscheidungen
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