Spruch Die zeitliche Einheit des Testieraktes ist Voraussetzung für die Gültigkeit eines fremdhändigen, nicht aber für die eines eigenhändigen Testaments. Dem in einer letztwilligen Anordnung Bedachten obliegt der Beweis der äußeren Formrichtigkeit. Entscheidung vom 22. Februar 1968, 1 Ob 38/68. I. Inst…
Text Im Nachlaß der am 24. Dezember 1963 in Wien verstorbenen Karoline K, fand sich eine mit 27. Dezember 1950 datierte Erklärung des letzten Willens, die zwei Abänderungen bzw. Ergänzungen - teils mit, teils ohne Datumsangabe - aufweist. Die erste Seite dieses Schriftstückes hat folgenden Inhalt: "Mein …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es ist davon auszugehen, daß der vom Oktober 1958 stammende, auf Seite 1 der Urkunde enthaltene Nachsatz, mit dem die klagende Partei als Nacherbin für den - eingetretenen - Fall, als die zunächst berufene Erbin Maria K. die Erbschaft nicht erlangen sollte, eingesetzt …