JudikaturJustizRS0012447

RS0012447 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 1978

Hat der Erblasser einen vermeintliche gültigen Erbvertrag wegen Irrtums angefochten, kann kein Zweifel bestehen, daß er diesen auch als Testament nicht mehr hätte gelten lassen wollen, wenn er mit der Möglichkeit einer derartigen Umdeutung gerechnet hätte.