RS0012447 – OGH Rechtssatz
RS0012447 – OGH Rechtssatz
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Hat der Erblasser einen vermeintliche gültigen Erbvertrag wegen Irrtums angefochten, kann kein Zweifel bestehen, daß er diesen auch als Testament nicht mehr hätte gelten lassen wollen, wenn er mit der Möglichkeit einer derartigen Umdeutung gerechnet hätte.