Spruch Nur ein schriftlicher letzter Wille kann stillschweigend widerrufen werden. Wurde von zwei letztwilligen Verfügungen nur die schriftliche, nicht aber die zu einem späteren Zeitpunkt errichtete mündliche widerrufen, so ist letztere selbst dann wirksam geblieben, wenn die Vernichtung der schriftlichen…
Text Die Klägerin begehrt als Vermächtnisnehmerin von den beiden Beklagten als den Erbinnen nach der am 6. 1. 1981 verstorbenen Maria T die Herausgabe der ihr vermachten Liegenschaft EZ 4367 KG W. Sie bringt vor, die Erblasserin habe zu ihren Gunsten am 23. 6. 1979 ein mündliches Kodizill errichtet und d…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Erwägungen der Revisionswerber darüber, ob die Erblasserin am 23. 6. 1979 etwa nur auf eine bereits bestehende letztwillige Verfügung habe hinweisen wollen, sind verfehlt, weil die Erblasserin nach den vorliegenden Feststellungen erklärt hat: "Ich möchte hier festh…