§ 577 Arten — ABGB
Eine letztwillige Verfügung kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen außergerichtlich oder gerichtlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich mit oder ohne Zeugen errichtet werden.
§ 577 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 577 Arten
…III. Form der letztwilligen Verfügung Arten § 577. Eine letztwillige Verfügung kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen außergerichtlich oder gerichtlich, schriftlich oder mündlich und schriftlich mit oder ohne Zeugen errichtet werden.…
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