Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 10.198,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 927,15 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit seiner am 26.7.1984 eingebrachten Klage beantragte der Kläger die Feststellung, daß der am 7.11.1949 zwischen den Parteien abgeschlossene Erbvertrag "gänzlich entkräftet sei". Er brachte vor, im genannten Erbvertrag, bei dessen Abschluß die Streitteile noch verheiratet gewe…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 1254 ABGB kann der Erbvertrag zum Nachteil des anderen Gatten, mit dem er geschlossen worden ist, nicht widerrufen, sondern nur nach Vorschrift des Gesetzes entkräftet werden. Den Noterben bleiben ihre Rechte wie gegen eine andere letzte Anordnung vo…