Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, daß die Verbücherungsanordnung wie folgt zu lauten hat: Aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung wird ob der der Erblasserin zur Gänze gehörenden Liegenschaft EZ 2045…
Text Begründung: Die am 21. 8. 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ drei Kinder, Hans, Margit und Herwig K*****. Der Ehegatte ist vorverstorben. In ihrem Testament setzte die Erblasserin den Sohn Herwig als Haupterben ein, die beiden anderen Kinder sollten den Pflichtteil erhalten. Einrichtung und d…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Erben ist zulässig aber nicht berechtigt. Der Umstand, daß eine in die Einantwortungsurkunde aufgenommene Verbücherungsklausel nur ankündigt, was nach Rechtskraft der Einantwortungsurkunde (und Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung) zu veranlassen sein wird, hindert i…