Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Drittantragstellerin ist schuldig, der Erstantragstellerin und dem Zweitantragsteller deren mit 508,97 EUR (darin 84,83 EUR USt) bestimmte Kost…
Text Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Witwe und der Zweitantragsteller ist der Sohn des am ***** 2012 im Alter von 47 Jahren verstorbenen Erblassers. Dieser war in seiner ersten Ehe von Juni 1993 bis April 2000 mit der Drittantragstellerin verheiratet. Während der ersten Ehe des Erblassers geb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil das Rekursgericht die, wie zu zeigen sein wird, gebotene Auslegung der letztwilligen Verfügung unterließ. Das Rechtsmittel ist auch berechtigt . Die Erstantragstellerin und der Zweitantragsteller vertreten die Auffassung, der Erblasser habe keine „Vorsehung“ i…