Spruch Eine bereits angefallene Erbschaft kann auch schon vor Erwerb des unbeschränkten Eigentums durch Einantwortung des Nachlasses ohne die Beschränkung des § 944 Satz 2 ABGB auf die Hälfte verschenkt werden OGH 30. Oktober 1979, 1 Ob 718/79 (OLG Wien 11 R 34/79; KG St. Pölten 28 Cg 12/78)…
Text Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: In rechtlicher Hinsicht behauptet die Revision nur mehr, der Notariatsakt vom 31. Jänner 1975 habe insofern gegen die Schutzbestimmung des § 944 zweiter Satz ABGB, wonach künftiges Vermögen nur zur Hälfte verschenkt werden dürfe, verstoßen, als die unbedingte Erbserklä…