RS0012250 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Immer dann, wenn einzelne Sachen oder Rechte - auch ein Unternehmen ist eine Gesamtsache - zugewendet werden, ist im Zweifel ein Vermächtnis anzunehmen.
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Immer dann, wenn einzelne Sachen oder Rechte - auch ein Unternehmen ist eine Gesamtsache - zugewendet werden, ist im Zweifel ein Vermächtnis anzunehmen.