Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit S 23.233,32 (darin enthalten S 3.872,22 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, daß den Beklagten am 14.1.1992 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens die ursprünglich zur Hälfte im Eigentum des Klägers gestandene Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** A***** samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör je zur Hälfte zugeschlagen…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Behauptet der Verpflichtete oder ein Dritter Rechte, die einer zwangsweisen Übergabe nach § 156 EO zuwiderlaufen, so kann er dies durch eine den §§ 35 ff EO nachgebildete Klage geltendmachen (MietSlg 22.697; JBl 1968, 208 ua). …