JudikaturJustizRS0012242

RS0012242 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2015

Zur Geltendmachung des Räumungsanspruchs ist der Ersteher einer Liegenschaft auch dann noch legitimiert, wenn er die Liegenschaft bereits an einen Dritten verkauft und übergeben hat. Sein Eigentumsrecht ist nur durch obligatorische Verpflichtungen gegenüber seinem Kaufvertragspartner beschränkt.

Entscheidungen
5