RS0012219 – OGH Rechtssatz
RS0012219 – OGH Rechtssatz
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Zur Anfechtung der Gültigkeit eines vom Erblasser abgeschlossenen Übergabsvertrages wegen dessen Geschäftsunfähigkeit sind die Pflichtteilsberechtigten nicht legitimiert. Die vom Verlassenschaftskurator in einem Rechtsstreit der Pflichtteilsberechtigten gegen den Übernehmer erhobene Revision (auf Seiten des Pflichtteilsberechtigten) ist zurückzuweisen.