Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss lautet: „ Urkunden 1. Bescheid vom 19. 10. 2020 2. Freilassungs bzw. Löschungserklärung vom 10.11.2020 3. Bescheid vom 21. 10. 2020 4. Bestätigung vom 27. 10. 2…
Text Begründung: [1] Die Einschreiterin V***** ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ *****7 KG ***** mit dem Gst 6/98. Zu A2 LNR 2a (TZ 1828/2001 im Rang 519/2011) ist ein Mitbenützungsrecht hinsichtlich Gst 6/24, 6/246 für Gst 6/98 eingetragen. [2] Die Zweitantragstellerin ist büch…
Rechtliche Beurteilung [6] Der Revisionsrekurs der Einschreiterin ist zulässig und berechtigt, weil die Beurteilung des Rekursgerichts zum (Vor )Verzicht der Dienstbarkeitsberechtigten zu korrigieren ist. [7] 1. Die Liegenschaft der Zweitantragstellerin ist mit einer „Dienstbarkeit des Mitbenutzungsrechts gemäß Punkt…