Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.
Rückverweise
…Begründung einer neuen Dienstbarkeit gekommen. Die alte Anlage sei vollständig demontiert worden. Die vertragliche Dienstbarkeit sei wegen dauernder Unmöglichkeit der Ausübung der Dienstbarkeit erloschen (§ 524 ABGB). Die Antragstellerin habe nicht nach Gutdünken die Trasse verlegen können. Es sei daher nicht zu einem Umbau, sondern zu einem Neubau gekommen. Deshalb sei auch…
…als eventuelle Geltendmachung des Verlustes einer allfälligen Servitut durch Wegfall des Nutzens verstehen. In dieser Richtung wäre daher die Sache zu prüfen, weil gemäß § 524 ABGB der Wegfall des Nutzens zum Untergang einer Servitut führt (Klang2 II, 608). Allerdings würde für den Wegfall ein bloß geringerer Nutzen nicht ausreichen (Petrasch in…
…ABGB anzusehen. Es liege eine ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung einer Liegenschaftszufahrt vor, die zwingend die Benützung des strittigen Weges voraussetze. Servituten erlöschten nach § 524 ABGB nur bei völliger Zwecklosigkeit, gänzlicher Unwirtschaftlichkeit oder Unmöglichkeit der Ausübung für den Berechtigten. Die Stillegung eines auf dem herrschenden Gut betriebenen Unternehmens führe mangels endgültiger…
…offenkundig sind, wirken nicht gegen den Erwerber der dienenden Liegenschaft ( Schubert in Rummel 2 , § 1500 ABGB Rz 3; Hofmann aaO § 524 ABGB Rz 2; Kiendl Wendner in Schwimann 2 , § 481 ABGB Rz 4 ff, je mit Nachweisen der Rsp). Daran vermag es auch…
…auf Naturalversorgung gerichteter Anspruch nach dessen Umwandlung in eine Geldrente wieder in den ursprünglichen Anspruch auf Naturalversorgung rückwandeln könne. Erlöschen der Dienstbarkeit iSd § 524 ABGB sei nicht anzunehmen, weil das eingeräumte Wohnungsrecht als Teil einer einheitlichen Daseinsvorsorge zu sehen sei, das Ausgedinge, selbst wenn es ein eigenes verbüchertes Wohnungsrecht umfasse…
…RIS Justiz RS0011582 [T5]; RS0011688 [T2]; RS0011699; Bittner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang 3 §§ 492, 493 ABGB Rz 8, § 524 ABGB Rz 7). Dabei wurde vom Obersten Gerichtshof nicht nur auf die Länge, sondern auch auf den Zustand der zur Verfügung stehenden Wege und auch…
…ist für die hier wesentliche Rechtsfrage schon deshalb nicht einschlägig, weil sie grundsätzlich eine Fall der „Erlöschung der Dienstbarkeiten" (s die Überschrift vor § 524 ABGB) und eine spezifische - aus dem grundbuchsrechtlichen Kontext (unterbliebene Löschung) resultierende - Ausnahme regelt. 3.1. In der Rechtsprechung war zu 5 Ob 100/90 (= NZ 1991/213…
…für die nähere Ausgestaltung der so begründeten Dienstbarkeitsrechte (zumindest sinngemäß) auf die allgemein privatrechtlichen Regelungen über die Dienstbarkeiten (hier über deren Erlöschen - § 524 ABGB) zurückzugreifen. Selbst wenn der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 3 Ob 2219/96m (in einem Oppositionsverfahren) judiziert habe, dass eine entgeltliche Dienstbarkeit (dort…
…Herstellung eines für Baufahrzeuge geeigneten Wegs im Verlauf des im Jänner 1999 in natura bestehenden Wegs zugesagt. 3.1. Dienstbarkeiten erlöschen nach § 524 ABGB „im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten oder vierten Hauptstücke des dritten Teils Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden“. Diese Bestimmung…
…Janisch in Schwimann³, ABGB § 1463 Rz 3). Die durch Ersitzung außerbücherlich erworbene Dienstbarkeit wäre durch Verzicht (§ 1444 ABGB) nur dann erloschen (§ 524 ABGB), wenn alle Miteigentümer des herrschenden Grundstücks verzichtet hätten (Hofmann in Rummel³, ABGB § 524 Rz 2). Davon kann im vorliegenden Verfahren nach den Feststellungen…
…der Gemeindestraße her zu ihrer Liegenschaft möglich sei, nur als schlüssiger Verzicht auf die "Übertragung" der Dienstbarkeit angesehen werden. Die Dienstbarkeit sei daher gemäß § 524 ABGB erloschen. An diesen Überlegungen ändere auch der am 13.6.1989 geschlossene Vergleich nichts, weil die Grundbuchsbeschlüsse erst etwa ein halbes Jahr später ergangen seien. Die Revision…
…Dauerschuldverhältnissen genügen (RIS Justiz RS0018813; RS0011519; RS0011875 [T7, T8]; Hofmann in Rummel ³ § 524 Rz 2; Koch in KBB³ § 524 ABGB Rz 4; Memmer in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.00 § 520 Rz 9 und § 524 Rz 6; Spath…
… 69/135; SZ 66/53; SZ 54/154; EvBl 1980/22; Petrasch in Rummel aaO Rz 4 zu § 524 ABGB mwN; Koziol/Welser , Grundriß 10 II 170) oder auch durch völlige Unwirtschaftlichkeit (SZ 69/135; EvBl 1979/69). Es trifft zu…
…EvBl 1974/50 = JBl 1974, 618 = MietSlg 25.040/24; MietSlg 31.049, 31.050, 35.222; Mayrhofer, JBl 1974, 593; Petrasch in Rummel, ABGB, Rz 2 zu § 524 ABGB). Wegen der besonderen Natur des Wohnungsgebrauchsrechtes kann aber das Abstehen vom Vertrag nur als äußerstes Notventil gelten, dessen Verweigerung den Sinn des Rechtsverhältnisses geradezu ins…
…nicht dem Beklagten zuzurechnende Widmungsänderung - früher Obstanger, nunmehr geschotterte Fläche vor dem von ihr aufgeführten Bau - die Dienstbarkeit erloschen ist oder nur ruht. Zufolge § 524 ABGB erlöschen Dienstbarkeiten unter anderem durch völlige Zwecklosigkeit oder Unmöglichkeit der Ausübung. Völlig zwecklos ist eine Dienstbarkeit dann, wenn sie ihren Sinn ganz verloren hat und…
…SZ 66/53 = EvBl 1993/175; EvBl 1980/22; EvBl 1979/69 ua; Koziol/Welser aaO II 170; Petrasch aaO § 524 ABGB Rz 4). Neben den besonderen, hier nicht in Frage kommenden Erlöschungsgründen, wie der Untergang des dienstbaren oder herrschenden Grundes (§ 525 ABGB), die…
…wenngleich sich in einem solchen Fall die Auslegungsfrage nach einem (teilweisen) Verzicht des Fruchtgenussberechtigten auf seine Dienstbarkeit stellt (vgl Hofmann aaO, Rz 2 zu § 524 ABGB). Demnach ist auch die rechtliche Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, dass sich der Liegenschaftseigentümer und der Fruchtgenussberechtigte schon im Dienstbarkeitsbestellungsvertrag auf eine Aufteilung…
…bürgerlich rechtlichen Vorschriften bestimmt wird. Benützungsrechte und Entschädigungspflichten stehen somit in einem Synallagma. Das Rechtsverhältnis der Streitteile ist somit wie ein Dauerschuldverhältnis zu behandeln. § 524 ABGB bestimmt nun, daß Servituten nach den allgemeinen Grundsätzen erlöschen können. Ein Verzicht käme daher an und für sich als Grund des Erlöschens in Betracht (Klang2…
…im vorliegenden Fall auf den Abschluß eines Bestandvertrages gerichtet war, ergebe sich daraus, daß er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Dienstbarkeiten würden aber gemäß § 524 ABGB durch Verjährung, Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten bzw. durch den Tod erlöschen. Dazu komme, daß für den Erwerb einer Dienstbarkeit die Eintragung ins Grundbuch erforderlich…
…Nützlichkeit bringt ja eine Dienstbarkeit nicht zum Erlöschen; dazu ist völlige Zwecklosigkeit oder gänzliche Unwirtschaftlichkeit erforderlich (Petrasch in Rummel 2. Auflage Rz 4 zu § 524 ABGB mwN). Somit ist auch die Rechtsrüge nicht berechtigt (soweit in dieser wiederum die nicht ordnungsgemäße Prozeßeinlassung der erstbeklagten Partei geltend gemacht wird, ist auf Punkt…
…Veranda" um ein Superädifikat oder um einen unselbständigen Bestandteil des auf dem nunmehrigen Grundstück des Beklagten errichteten Hauses handelt, ist letztlich nicht entscheidend. Gemäß § 524 ABGB kann der als Erlöschungsgrund einer Servitut anerkannte Verzicht (des Berechtigten) vollständig, partiell, ausdrücklich oder schlüssig erfolgen (Hofmann in Rummel, ABGB3 Rz 2 zu § 524…
…3. Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Erstbeklagte die Nichtausübung der Dienstbarkeit zu beweisen habe, trifft zu. 3.1. Dienstbarkeiten erlöschen nach § 524 ABGB „im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten oder vierten Hauptstücke des dritten Teils Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden“. Diese Bestimmung…
…auch 3 Ob 2219/96m; 1 Ob 166/14i). 6. Eine Servitut kann aus vielerlei Gründen erlöschen (vgl § 524 ABGB); so etwa durch Untergang der Sache (§ 525 ABGB) und andere gesetzliche Erlöschungsgründe, aber auch durch Verzicht, Verjährung oder vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund…
…eine Grundservitut die vorteilhafte und bequemere Benützung voraussetzt, ist es konsequent, dass sie erlischt, wenn der Zweck wegfällt ( Rassi in Rummel/Lukas/Geroldinger 4 § 524 ABGB Rz 8). [18] 2.1 An das Utilitätserfordernis einer Dienstbarkeit ist dabei grundsätzlich kein strenger Maßstab anzulegen ( RS0011593 ; RS0011589 [T5]). Nur völlige Zwecklosigkeit hindert ihr…
…alle Rechte gegen einen Dritten, auch wenn sie „in den öffentlichen Büchern“ einverleibt sind, längstens durch dreißigjährigen Nichtgebrauch. Diese gilt gemäß § 524 ABGB auch für Dienstbarkeiten (vgl RS0034162). Dass die fragliche Servitut seit ihrer Begründung von den jeweiligen Eigentümern des herrschenden Grundstücks nicht ausgeübt – also kein Wasser…
…geblieben ist. Schließlich ist durch §§ 524, 1444 ABGB klargestellt, daß der Fruchtgenuß durch Verzicht des Berechtigten erlischt (Petrasch aaO, Rz 2 zu § 524 ABGB mwN; ob dafür der Eintragungsgrundsatz gilt, wie Gschnitzer-Faistenberger-Barta-Call-Eccher aaO, 177, und Rummel in Rummel II, Rz 8 zu § 1444 ABGB…
…§ 526 ABGB als "Besondere Anordnung bei deren Erlöschung", sondern nach den allgemeinen Bestimmungen zum Erlöschen von Servituten anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Zufolge § 524 ABGB erlöschen Servituten u. a. durch Verzicht des Berechtigten oder völlige Zwecklosigkeit oder Unmöglichkeit der Ausübung (Hofmann aaO § 524 ABGB Rz 1 ff ABGB, Kiendl…
…1.03 § 524 Rz 13; Bittner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , Klang 3 §§ 492, 493 ABGB Rz 8, § 524 ABGB Rz 7; Spath in Schwimann/Kodek 4 § 524 Rz 6). Dabei wurde vom Obersten Gerichtshof nicht nur auf die Länge, sondern…
…geworden, weil die dadurch erschlossene Liegenschaft der Kläger durch eine direkte Wegeverbindung erreichbar sei. Die Kläger haben überdies auf die Ausübung der Dienstbarkeit gemäß § 524 ABGB verzichtet. Gemäß § 1488 ABGB sei die Dienstbarkeit verjährt, weil sich der Beklagte seit September 1995 ihrer Ausübung widersetzt habe, ohne dass die Kläger binnen…
…oder gänzliche Unwirtschaftlichkeit einer Dienstbarkeit für den Berechtigten läßt diese erlöschen (EvBl. 1979/69; EvBl. 1972/245; MietSlg. 33.042; Petrasch a.a.O. Rz 4 zu § 524 ABGB). Gänzliche Zwecklosigkeit behauptet der Beklagte aber selbst nicht, weil nach seinem eigenen Vorbringen nur derzeit kein Wasserbedürfnis des Klägers besteht. Da der Kläger vom Beklagten…
…Beklagten auf seine Felder zu fahren, nur indirekt berühren, weil daraus noch nicht das Erlöschen des den Beklagten belastenden Wegerechts folgt (E 1 zu § 524 ABGB, MGA33). Unabhänig davon hat der Beklagte nichts zur Widerlegung der vordergründigen Annahme vorgebracht, ihm fehle - mangels Rechtskrafterstreckung des beantragten Feststellungsurteils auf den Dritten - das für…
…Verzicht des Berechtigten (5 Ob 114/91 = NZ 1992, 155 [ Hofmeister 159]; RIS Justiz RS0011842; Petrasch in Rummel 2 , § 524 ABGB Rz 2 mwN; Pimmer aaO § 524 ABGB Rz 1; Klang aaO 606). Zur Frage, ob auch dafür der…
…in Rummel, ABGB, Rdz 7 zu § 523; Klang 2 II 601). Der Störer kann zwar auch einwenden, daß die Dienstbarkeit im Sinn des § 524 ABGB erloschen sei, er kann sich aber nur auf die dreißigjährige Verjährungszeit des § 1479 ABGB berufen (6 Ob 250/61). Es kann somit der in…
…erst bei völliger Zwecklosigkeit oder Unmöglichkeit ihrer Ausübung (SZ 66/53; SZ 54/154; EvBl 1980/22; Petrasch aaO § 524 ABGB Rz 4 mwN; Koziol/Welser aaO II 170) oder deren völliger Unwirtschaftlichkeit (EvBl 1979/69). Daraus ergäbe sich somit noch nicht die Berechtigung…
…f, 31.049 f; JBl 1974, 618 = EvBl 1974/50 = MietSlg 25/24; 4 Ob 532/91, 3 Ob 550/89 ua; Petrasch in Rummel2, § 524 ABGB Rz 2 mwN; Pimmer in Schwimann, § 524 ABGB Rz 4 mwN; Mayrhofer, Abstehen vom Vertrag aus wichtigem Grund bei Dienstbarkeiten ? in JBl 1974, 593…
…dort nur im eingeschränkten Umfang gelten. Dieser Ansicht haben sich Hofmann in Rummel³ Rz 1 zu § 481 ABGB und Rz 2 zu § 524 ABGB sowie Koziol/Bydlinski/Bollenberger ABGB Rz 2 zu § 524 ABGB jeweils unter Berufung auf EvBl 1963/162 kommentarlos angeschlossen. Der erkennende Senat vermag aus…
…ausscheide. Das Wohnungsgebrauchsrecht erlösche nicht schon dann, wenn die dem Dienstbarkeitsberechtigten überlassenen Räume von ihm nur mehr eingeschränkt zu Wohnzwecken verwendet würden, sondern gem § 524 ABGB erst dann, wenn die Umstände sich so verändert hätten, dass dem herrschenden Gut - hier: dem persönlich Berechtigten - kein Vorteil mehr erwachse. Völlig zwecklos sei eine…
…ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz sei, im vorliegenden Fall aber allenfalls die Auflösungsgründe für dingliche Fruchtgenußrechte analog heranzuziehen seien, nicht aber jene für Mietverhältnisse. § 524 ABGB verweise auf die Erlöschungsgründe von Verträgen überhaupt, das wären in diesem Fall Vereinigung, Tod, Verzicht und Zeitablauf, welche Gründe aber allesamt hier nicht vorlägen. Das…
…nur die Vertragssparteien (SZ 44/41; 8 Ob 622/91 = Jus Extra OGH Z 1207; Kiendl Wendner in Schwimann2, § 524 ABGB Rz 2; Feil, Liegenschaftsrecht 935), sind aber gegen deren Gesamtrechtsnachfolger und bei Übernahme durch den Einzelrechtsnachfolger (EvBl 1977/68; 8 Ob…
…Bindung nämlich nur „äußerstes Notventil“ sein (4 Ob 113/21b, 1 Ob 239/21k; Memmer in Kletečka/Schauer , ABGB-ON 1.05 , § 524 ABGB, Rz 6 mwN). 6. Es stellt jedoch keinen Erlöschungsgrund dar, wenn die Servitut etwa gegen § 484 ABGB nicht schonend ausgeübt oder erweitert wird (RS0011778…