§ 524 im Allgemeinen. — ABGB
Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.
§ 524 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 524 im Allgemeinen.
…Erlöschung der Dienstbarkeiten. im Allgemeinen. § 524. Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.…
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