JudikaturJustizRS0011676

RS0011676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Berufung auf die Gutgläubigkeit bei Erwerb einer Liegenschaft hinsichtlich Freiheit von Dienstbarkeiten ist nur möglich, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit den wahren vom Grundbuchsstand abweichenden Sachverhalt erkennen lassen.

Entscheidungen
82