Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 5.657,85 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 514,35 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Als Karl Heinz S*** die beklagte Partei im Jahre 1980 um Gewährung eines Kredites ersuchte, hielt diese die ihr angebotene Sicherstellung auf der Liegenschaft E 3.659 KG Klosterneuburg, die im Eigentum des Karl Heinz S*** stand, für unzureichend. Maria S***, die Mutter des Karl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist nicht begründet. Bei einer Höchstbetragshypothek besteht pfandrechtliche Sicherheit zweifelsfrei nur bis zur Höhe des eingetragenen Höchstbetrages. Nach Lehre (Klang in Klang2 II 421; Petrasch in Rummel, ABGB, Rz 9 zu § 481) und Rechtsprechung (SZ 10/330; ZBl.19…