RS0011351 – OGH Rechtssatz
RS0011351 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
In den Gesamtrahmen, mit dessen voller Ausnützung die Nachhypothekare rechnen müssen, fallen auch die drei Jahre rückständigen verbücherten vertraglichen Zinsen (§14 Abs 1, 17 GBG) und die Nebengebührensicherstellung.