Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß Punkt III des erstgerichtlichen Beschlusses entfällt und Punkt II Z 3 des erstgerichtlichen Beschlusses insgesamt wie folgt zu lauten hat: "3. Die Einverleibung der Übertragung des im Punkt 1 genannt…
Text Begründung: Das Erstgericht faßte über Antrag der Antragstellerin nachstehenden Beschluß: "I. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 1281 KG Grinzing haftet ob den dem Franz K***, geboren 6.8.1940, gehörigen 481/2762-Anteilen (B-LNr. 16), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung 6 im Haus 3 untrennb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerin ist entgegen der Ansicht des Rekursgerichtes zulässig (§ 126 Abs 2 GBG in Verbindung mit §§ 14, 15 AußStrG) und auch berechtigt. Gemäß § 469 Satz 4 ABGB bleibt ein Hypothekargut solange verhaftet, bis die Schuld aus den öffentlichen Büchern gelöscht ist. Nach …