Spruch I. Der Revisionsrekurs der Zweitantragstellerin wird zurückgewiesen. II. Dem Revisionsrekurs der Erstantragstellerin wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluss des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, dass dieser insgesamt zu lauten hat: „1. Aufgrund des Einantwortungsbeschlusses vom 5. September …
Text Begründung: Die Verlassenschaft wurde mit Einantwortungsbeschluss vom 5. 9. 2013 der Witwe, der nunmehrigen Erstantragstellerin, zur Gänze aufgrund des Testaments vom 27. 3. 2007 ohne die Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Die Witwe hatte in ihre Vermögenserklärung den (insgesamt) Hälfteant…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist, soweit er von der Zweitantragstellerin erhoben wird, unzulässig . Hinsichtlich der Erstantragstellerin ist das Rechtsmittel zulässig und auch teilweise berechtigt . I. Zum Revisionsrekurs der Zweitantragstellerin: Die Zweitantragstellerin ist Pflichtteilsber…