Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.634,24 (darin S 439,04 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der (am 9.Jänner 1986) verstorbene Karl W*** war Eigentümer der Wohnung top Nr 7 im Haus Wien 12., Zeleborgasse 14-18, 2.Stiege. Er hat diese Wohnung am 14.Dezember 1985 (richtig 1984) für fünf Jahre der Beklagten vermietet. Am 8.Jänner 1985 kaufte der Beklagte die Eigentumswoh…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der Revisionswerberin ist zuzugestehen, daß sich aus den erstgerichtlichen Feststellungen keine Verleitung Karl W*** durch die Klägerin, ihr die Wohnung trotz der bereits erfolgten Veräußerung an den Beklagten zu schenken, ableiten läßt, wiewohl der Beklagte, dem d…