JudikaturJustizRS0010904

RS0010904 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Ein Kaufmann ist beim Erwerb von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonders sorgfältiger Nachforschung verpflichtet; er muß die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer der Ware zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.

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