Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat der beklagten Partei die mit 15.255,- S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 2.542,50 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der P.***** GesmbH Co KG. Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Dr. Ronald D***** (im folgenden: Gemeinschuldner), der unter der nichtprotokollierten Bezeichnung "A*****" in Graz einen Handel mit …
Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist noch folgendes entgegenzuhalten: Zwischen den Parteien ist nicht strittig, daß Hermann K***** als…