Spruch Das Recht, den Mietvertrag aufzukundigen, seine vorzeitige Auflösung oder die Räumung des Objektes von einem unbefugten Benützer zu fordern, ist ein unabdingbarer und nicht abtretbarer Teil der Rechte des Bestandgebers und kann aus dem Komplex dieser Rechte nicht herausgenommen und abgesondert übert…
Text Die Klägerin kundigte am 22. Juni 1949 einen vom Vorbesitzer der Liegenschaft abgeschlossenen Pachtvertrag auf; die Einverleibung ihres Eigentums an der Liegenschaft erfolgte erst während des Rechtsstreites. Das Prozeßgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Berufungsgericht hob unter Rec…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Prozeßentscheidend ist nur die Vorfrage, ob die Aktivlegitimation der Klägerin gegeben ist. In dieser Hinsicht ist dem Erstgericht zuzustimmen, wenn es fordert, daß die Aktivlegitimation nach dem Zeitpunkt der Klagsanbringung zu beurteilen ist. Denn es ist herrschende Lehre und…