Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens bleibt dem Endurteil vorbehalten.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte mit Kaufvertrag vom 6.9.1978 vom Beklagten dessen landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 23 KG Gschwandt, Gerichtsbezirk Gmunden, das sogenannte "Gut Loiplschlag", unter Übernahme der Maria H*** bücherlich zustehenden Rechte um einen Kaufpreis von S 1,200.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Hinblick auf die Höhe des Streitgegenstandes, über den das Berufungsgericht entschieden hat, ohne die im § 503 Abs. 2 ZPO normierte Einschränkung der Revisionsgründe zulässig, sachlich aber nicht berechtigt. Der Kläger versucht in seiner Revision zunächst darzutun, daß die von ih…