Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil wie folgt zu lauten hat: „Das Klagebegehren des Inhalts, die Beklagte sei schuldig, einzuwilligen, dass auf ihrer Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** die Dienstbarkeit des Gehrechts über …
Text Entscheidungsgründe: Entlang der Grenze des Grundstücks des Klägers verläuft ein etwa 3 m breiter asphaltierter Weg, der im Eigentum der Beklagten steht. Der Kläger hat einen Gartenausgang auf diesen Weg und er bzw seine Rechtsvorgänger benützt(en) diesen Weg seit den 1950-er Jahren, um spazieren bz…
Rechtliche Beurteilung Die von der Beklagten gegen diese Entscheidung gerichtete Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Beantwortung der Frage der Begründung einer Dienstbarkeit an einer im Gemeingebrauch stehenden Grundstücksfläche von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist; sie ist…