JudikaturJustizRS0009785

RS0009785 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Voraussetzung des Erwerbes eines Privatrechtes durch Ersitzung an einem öffentlichen Weg ist, dass der Erwerber die Benützung in anderer Weise ausgeübt hat, als sie durch jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches ausgeübt werden konnte.

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