Spruch 1.) Der außerordentliche Revisionsrekurs der R***** reg.Gen.m.b.H. wird gemäß § 126 Abs 2 GBG mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 16 Abs 3 AußStrG iVm § 508a Abs 2 und § 510 Abs 3 ZPO). 2.) Dem Revisionsrekurs der Antragstellerin wird teilweise Folge gegeben. Die Besc…
Text Begründung: 1.) Die Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses, der einen eigenständigen Teil des rekursgerichtlichen Beschlusses betrifft, bedarf keiner Begründung. 2.) Zum ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin: Die Liegenschaft EZ ***** steht im grundbücherlichen Alleinei…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig, jedoch nur teilweise berechtigt. Richtig hat das Rekursgericht erkannt, daß die Bestimmung des § 51 GBG nicht nur auf Hypotheken, sondern auch auf andere belastete bücherliche Rechte anwendbar ist (Klang in Klang II2, 45…