Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; ist eine Abwicklung erforderlich, verliert er seine Rechtsfähigkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer Beendigung.
Rückverweise
Zum Umfange der Vertretungsbefugnis des Kurators nach § 27 VerG.…
…Personen ist zwischen der Auflösung des Vereins (§ 24 und § 26 VerG) und der Vollbeendigung nach Verteilung des gesamten Vermögens zu unterscheiden (vgl § 27 VerG). Vollbeendet ist der Verein jedenfalls nach Verteilung des gesamten Vereinsvermögens (JBl 1975, 424; Fessler/Keller aaO), die hier durch Zuweisung der 3,6 %igen Quote erfolgt…
…Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt der durch einen Rechtsanwalt vertretene Einschreiter, §29 Abs4 zweiter Satz sowie §30 Abs3 des Bundesgesetzes über Vereine (Vereinsgesetz 2002 - VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, in eventu §30 Abs3 VerG, in eventu §29 Abs4 zweiter Satz VerG, in eventu die Wortfolge "nach Maßgabe…
…mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister endet. Ist eine Abwicklung erforderlich, verliert der Verein seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Eintragung ihrer Beendigung (§ 27 VerG 2002). Nach den erstgerichtlichen Feststellungen ist der Gemeinschuldner nach wie vor im Vereinsregister eingetragen. 2. Einer Klage steht das gemäß § 42 Abs …
Im vorliegenden Fall kommt derzeit nur dem Verein selbst das Beschwerderecht zu. Da die Beendigung des Vereins und somit das Ende der Rechtspersönlichkeit nach §27 VerG mit konstitutiver Eintragung im Vereinsregister noch nicht eingetreten ist, können einzelne Vereinsmitglieder (noch) keine Beschwerde erheben. Im Übrigen greift das angefochtene Erkenntnis auch nicht in…
…untätig geblieben und habe „die Löschung des Vereinsregisters nicht revidiert“. Dazu hat das Rekursgericht erwogen: 1. Unzulässigkeit des Rechtswegs § 8 Vereinsgesetz 2002 bestimmt unter der Überschrift „Streitschlichtung": „(1) Die Statuten haben vorzusehen, dass Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis vor einer Schlichtungseinrichtung auszutragen sind. Sofern das…
…Steiermark haben den Verwaltungs- bzw Gerichtsakt vorgelegt. Von der Erstattung einer Gegenschrift wurde jedoch Abstand genommen. II. Rechtslage Die maßgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG), BGBl I 66/2002 lauten – auszugsweise – wie folgt: "Ende der Rechtspersönlichkeit §27. Die Rechtspersönlichkeit eines Vereins endet mit der Eintragung seiner…
…und § 31 Abs. 2 und 7 des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, iVm § 27 des Vereinsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 66/2002 idgF. BEGRÜNDUNG A. Vorbringen des Beschwerdeführers Die Beschwerde datiert vom 28. Februar 2015, ist am 3. …
…den Bestand dieses Vereins und damit für die Vertretungsbefugnis seiner Organe auf. Dies ergebe sich aus dem Zusammenhalt des § 17 Abs 8 mit § 27 VerG 2002; eine Widerlegung dieser Rechtsvermutung sei nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich. Das Rekursgericht behob den erstinstanzlichen Beschluss ersatzlos, soweit er den Ausspruch über die Prozessfähigkeit…
…zum Inkrafttreten des VerG 2002 nicht rechtswirksam entstanden, was unter Beachtung des materiellen Unerlaubtheitsbegriffs des § 26 ABGB zu beurteilen sei, so sei auch § 27 VerG 2002 nicht anwendbar. Daher sei die Erlaubtheit der behaupteten Vereinsgründung zu prüfen. Eine Bindung des Vereins an das deliktische Verhalten seines Obmanns (Repräsentantenhaftung) im Sinne einer…
…könne. Eine Streitigkeit aus dem Vereinsverhältnis liege nicht vor. Der Beklagte beantragte die Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges. Gemäß § 8 Abs 1 VerG 2002 sei vor Beschreitung des Klagsweges das vereinsinterne Schiedsgericht zu befassen. In eventu beantragte er die Abweisung der Klage, bestritt die Klagebehauptungen und brachte vor, das…
…nach rechtskräftiger Auflösung eines Vereins seien die ehemaligen Mitglieder Träger der Vereinsfreiheit und somit berechtigt, Beschwerde an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechtes zu erheben. Nach §27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereins mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister, ist eine Abwicklung erforderlich, verliert er seine Rechtspersönlichkeit jedoch erst mit Eintragung ihrer…