JudikaturJustizRS0008816

RS0008816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2020

Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden.

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