Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 742,27 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 20 % USt 123,71 EUR) zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Kläger ist Mitglied eines Sportvereins, der Beklagte dessen Präsident. Der Kläger bringt vor, der Beklagte habe über ihn gegenüber anderen Vereinsmitgliedern wiederholt unwahre, herabsetzende und kreditschädigende Behauptungen erhoben, insbesondere ihn eines vereinsschädigenden Verh…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene, vom Beklagten beantwortete Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, weil höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Auslegung von Schlichtungsvereinbarungen fehlt, die keine ausdrücklichen Regelungen zur Wahrung der Unbefangenheit bei der Bestellung von Mitgliedern einer Schlichtun…