Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 554,72 (keine USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Mit der vorliegenden Mahnklage begehrt die Klägerin unter Berufung auf § 177 Abs 5 BVergG 2002 den Ersatz der von ihr im (Nachprüfungs )Verfahren des BVA (nach der Ausschreibung „Rahmenvertrag für die Baggerungen im Bereich der Wasserstraßen West, Mitte und Ost"), 15N 69/04, entrichte…
Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hält demgegenüber die Entscheidung des Rekursgerichtes und dessen Begründung für zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 Satz 2, § 528a ZPO ausreicht, auf deren Richtigkeit und die dort zitierte Judikatur des Obersten Gerichtshofes (einschließlich der zutreffenden Wiedergabe de…