JudikaturJustizRS0008756

RS0008756 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 1993

Restriktive Rechtsmittelbeschränkungen dürfen nicht bis zur äußersten Grenze des möglichen Wortsinnes ausgelegt werden, damit nicht ganze Sachbereiche der Entscheidungskompetenz des OGH entzogen werden.

Entscheidungen
2