Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller die mit 860,58 EUR (darin enthalten 143,43 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Am 11. 6. 2013 stellte G***** M*****, der Nachbar des Antragstellers (in der Folge „Nachbar“), fest, dass sich im Keller seines Hauses Wasser gesammelt hatte, das seine Heizanlage zu beschädigen drohte. Er rief daraufhin die Freiwillige Feuerwehr K*****, die gegen 18:00 Uhr anrückte und …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerberin macht geltend, der Anspruch bestehe nicht, weil (nicht nur das Haus, sondern) auch die Liegenschaft des Antragstellers gefährdet gewesen sei, was festzustellen gewesen w…